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Immobilien-Verwaltung

Was tut der Verwalter und wie viel davon sehen die Eigentümer?

Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil der Leistungen ihres Verwalters.

Das sieht der Eigentümer:
Die Arbeit eines Verwalters ist vielschichtig. Zu den Aufgaben, die der Eigentümer mitbekommt zählen z.B. die Erstellung eines Wirtschaftsplans oder die Hausgeldabrechnung. Des Weiteren kümmert er sich um Eigentümerversammlungen, Rundschreiben, Aushänge, Hausmeistertätigkeiten und weitere individuelle Leistungen wie Beratung/Information, so wie die Mitwirkung bei Wohnungs- oder Hausverkäufen.

Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten Verwalterbeiräte: Was Beiräte im Gegensatz zum Eigentümer von der Verwaltertätigkeit mitbekommen, ist z.B. das Veranlassen von Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Belegprüfung, Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Ortstermine, Beiratsgespräche, Korrespondenz und Verträge, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung sowie Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:

Dazu gehören das Überwachen des Zahlungsverkehrs, die monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen, das Bearbeiten von Lastschriftbuchungen, Mahnungen, ggf. das Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand, Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten sowie Festgeld- und Sparkonten, die Rechnungskontrolle, das Anweisen und Veranlassen von Zahlungen, das Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung, das Errechnen und Abführen von der Lohnsteuer, die Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen, das Erstellen der erforderlichen Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, die Sozialversicherungsträger und die Berufsgenossenschaft errechnen, das Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen, das Veranlassen von Heizungsabrechnungen und das Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- /Stromverbrauch -Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommensteuer/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.).

Dazu gehören das Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, das Ausschreibungen und Angebotsspiegeln, dem Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen), das Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister, das Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne), dem Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-Gewässerschutz-Glasbruch, Haftpflichtversicherung, Aufzug- Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung ,Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen [Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.), das Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. dem Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und dem Abrechnen mit Versicherungen, das Vergeben/Überwachen von Instandsetzung- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. der Abrechnungen dieser, dem Beauftragen von Sachverständigen sowie das Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen.

Dieser Kernpunkt umfasst die Korrespondenz mit Eigentümern, das Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern und Lieferanten, das Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung, die Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, das Beraten von Eigentümern und Hausmeistern, dem Abschluss von Verträgen (Versicherungsdienstleistungen, Wartungs- und Lieferverträgen etc.], die Terminabstimmung, die Saalbestellung, das Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung, das Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer, die Mitwirkung bei Gerichtsterminen, die Beschlussanfechtung, Hansgeldklagen, dem Erstellen von Genehmigungen (Telefon Veränderungen Vermietungen, gewerbl. Nutzung), dem Ausbilden vom eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeistern), dem Kennen und Beachten von: WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung und des Nachbarschaftsrechts.

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